Fortbildung nach § 53 (1) Fahrlehrergesetz
Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Der Lehrgang ist an 3 aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann bei der Fortbildung abgewichen werden. Dann beträgt die Dauer 4 Tage mit einem Umfang von jeweils 8 Stunden à 45 Minuten.
Die Termine erfahren Sie, indem Sie dem Link folgen.
Bei Fragen zu den Fortbildungen können Sie uns gerne kontaktieren.