Für Seminarleiter ASF und FES gibt es eine besondere Fortbildungspflicht, unabhängig von der allgemeinen Fortbildung nach § 53 FahrlG.
Für die Fortbildung der Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 53 FahrlG in der seit 01.01.2018 geltenden Fassung wurde folgende Regelung getroffen:
Alle Seminarleiter unterliegen ab diesem Datum dem neuen Fortbildungsrhythmus und müssen aller zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen.
Bei Fragen zu den Fortbildungen können Sie uns gerne kontaktieren.
Unsere Termine finden Sie unter folgendem Link:
Termine Seminarleiterfortbildung