Fahrlehrer BE

Datum | Zeit
13.05.2024-28.02.2025 | 07:45-15:00 Uhr

Veranstaltungsort Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer


Anmeldung und Datenschutz

Die Weiterbildung zum Fahrlehrer findet in einer dualen Ausbildung statt. Das bedeutet, dass die Ausbildung an zwei Orten durchgeführt wird. Dazu gehören die Fahrlehrerausbildungsstätte und die Ausbildungsfahrschule. 

1. Einführungsphase

Der Fahrlehreranwärter um eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE hat zu Beginn der Ausbildung eine einmonatige Einführungsphase zu absolvieren. Davon sind zwei Wochen in der Fahrlehrerausbildungsstätte und zwei Wochen Ausbildungsfahrschule durchzuführen. Der Fahrlehreranwärter soll in dieser Phase auf die spätere Ausbildung und auch auf die Prüfungen orientiert und vorbereitet werden. Dazu zählen insbesondere auch die fahrpraktische Prüfung und die praktische Lehrprobe.

 

2. Ausbildung in unsere Fahrlehrerausbildungsstätte

Fahrlehreranwärter erwerben in diesem Teil der Ausbildung Kenntnisse in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Verkehrsverhalten,
  • Recht,
  • Technik,
  • Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden,
  • Erziehen und
  • Beurteilen

 3. Lehrpraktikum

Im Anschluss der Ausbildung und nach Erteilung der Anwärterbefugnis findet bei der Erstausbildung (Klasse BE) ein Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule statt. Dort soll der Fahrlehreranwärter unter Anleitung eines erfahrenen Ausbildungsfahrlehrers praktische Kenntnisse in der Unterrichtung und praktischen Ausbildung von Fahrschülern erlangen. Diese Phase endet mit den beiden Lehrproben, (Theorie- und Praxisunterricht).

Haben Sie diese Prüfungen bestanden, wird Ihnen die Fahrlehrerlaubnis erteilt und Sie dürfen als Fahrlehrer in jeder Fahrschule in Deutschland tätig werden.

 

Die Dauer der Ausbildung beträgt:

  • für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE  mind. 12 Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule,
  • für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A zusätzlich mind. 160 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte,
  • für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE zusätzlich mind. 292 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.

Besitzt der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE, so verkürzt sich die Ausbildungsdauer um 132 Unterrichteinheiten..

Das gleiche gilt, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE besitzt.