Diese Schulungen richten sich an Kraftfahrer, die Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern transportieren und dafür einen Nachweis nach der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) bzw. dem ADR benötigen. Aber auch Mitarbeiter, die Gefahrgut ver- und entladen sowie kommissionieren, benötigen unter Umständen einen Nachweis darüber, dass sie die einschlägigen Bestimmungen im Umgang mit Gefahrgut kennen.