Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich überwiegend theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben; er muss ferner an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder an einer nach Landesrecht anerkannten Stelle, teilgenommen haben.
Ausbildungsfahrlehrer
23.10.2023-27.10.2023 | Einweisung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
13.11.2023 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
07.12.2023 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Herne
11.12.2023 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
22.04.2024-26.04.2024 | Einweisung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig