Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich überwiegend theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben; er muss ferner an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder an einer nach Landesrecht anerkannten Stelle, teilgenommen haben.

Ausbildungs­fah­rlehrer

21.04.2023 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
23.10.2023-27.10.2023 | Einweisung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
13.11.2023 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
11.12.2023 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig