Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

Fahr­lehrer­fort­bildung

04.11.2026-06.11.2026 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Leipzig
16.12.2026-18.12.2026 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Leipzig
10.03.2027-12.03.2027 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Leipzig
10.11.2027-12.11.2027 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Leipzig
08.12.2027-10.12.2027 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Leipzig