Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.
Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.