Weiterbildung Berufskraftfahrer
Beschleunigte Grundqualifikation/Module Schlüsselzahl 95
Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind verpflichtet, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung (35 Stunden in 5 Jahren) zu absolvieren.
Seit dem 23. Mai 2021 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis bundesweit ausgestellt. So kann eine bestehende Berufskraftfahrerqualifikation nachgewiesen werden und die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein entfällt.
Fristen:
Die Pflicht zur Grundqualifikation wurde für Busfahrer ab dem 10.09.2008, für LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009 wirksam. Die Weiterbildung gilt jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren.