Berufskraftfahrerqualifikationsregister

In Zukunft wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt

Das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wurde am 01.12.2020 veröffentlicht. Den Inhalt können Sie unter folgendem Link nachlesen.

BKrFQG.pdf (gesetze-im-internet.de)

Der Abschnitt 4 dieses Gesetzes beinhaltet die Regelungen über das neu zu schaffende Berufskraftfahrerqualifikationsregister. Dieser Abschnitt tritt am 23.04.2021 in Kraft.

Berufskraftfahrerqualifikationsregister

Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister ist ein Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können,

1. ob der Fahrer im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,

2. für welche Fahrerlaubnisklasse die Pflicht zur Grundqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde,

3. welche nach Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorgeschriebenen Unterkenntnisbereiche dem Fahrer im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung vermittelt wurden und in welchem Umfang und in welcher Ausbildungsstätte die Vermittlung erfolgte,

4. ob eine Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder im Rahmen der Weiterbildung stattgefunden hat,

5. ob, wann und wo der Fahrer eine Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abgelegt hat und

6. ob nachträglich Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister verändert oder Fahrerqualifizierungsnachweise zurückgenommen wurden.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden übermitteln dem Hersteller im automatisierten Verfahren


1. die Daten, die für die Herstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises erforderlich sind, und
2. die Daten, die für die Übermittlung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister erforderlich sind.