Fahrlehrerfortbildung
Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Der Lehrgang ist an 3 aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann bei der Fortbildung abgewichen werden. Dann beträgt die Dauer 4 Tage mit einem Umfang von jeweils 8 Stunden à 45 Minuten.
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Kommende Termine
- Fahrlehrerfortbildung §53 | 27.11.2024-29.11.2024 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Fahrlehrerfortbildung §53 | 12.12.2024-14.12.2024 | Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer
Fahrlehrerfortbildung §53 | 18.12.2024-20.12.2024 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH