Fahrlehrerfortbildung

Verkehrsfachschule Reimertshofer: Fahrlehrerfortbildung

Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.  

Der Lehrgang ist an 3 aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann bei der Fortbildung abgewichen werden. Dann beträgt die Dauer 4 Tage mit einem Umfang von jeweils 8 Stunden à 45 Minuten.

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