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Bußgeldkatalog und Punktereform

Bußgeldkatalog und Punktereform

Im Mai 2014 hat der Gesetzgeber unter dem Stichwort „Punktereform“ eine umfangreiche Veränderung im Flensburger Punktesystem durchgeführt. Der Gesetzgeber hat damit einhergehend den Bußgeldkatalog aktualisiert. Im Bußgeldkatalog ist für die verschiedenen Vergehen im Straßenverkehr festgelegt, welche Bußgelder anfallen, ob Punkte oder sogar ein Fahrverbot zu erwarten sind.

Die Themen des Bußgeldkatalogs reichen dabei von Geschwindigkeitsüberschreitungen über Überholverstößen bis hin zu Abstandsvergehen. Auf bussgeldkatalog.org können Interessierte die verschiedenen Bußgeldtabellen einsehen, um festzustellen, welche Sanktionen bei welchen Verstößen gegen die Verkehrsregeln drohen.

Sobald ein Verkehrsteilnehmer 4 Punkte auf seinem Konto versammelt hat, erhält er eine Ermahnung vom KBA (Kraftfahrtsbundesamt). Zu diesem Zeitpunkt hat er noch die Möglichkeit, einen Punkt in einem Fahreignungsseminar abzubauen. Bei 6 Punkten verschickt das KBA schließlich eine Verwarnung, und ein Abbau der Punkte in einem Fahreignungsseminar ist nicht mehr möglich. Sobald 8 Punkte erreicht sind, findet der Führerscheinentzug statt.

Wann werden die Punkte getilgt?

Abhängig von der Schwere des begangenen Delikts verfallen (Tilgung) die Punkte nach einer Tilgungfrist von 2,5 bis 10 Jahren. Die Punkte werden auch getilgt, wenn während des Tilgungszeitraums weitere Punkte dazukommen.

  • Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt sanktioniert werden – z.B. Handy am Steuer, fehlerhafte Beleuchtung oder Missachtung der HU-Frist – verfallen nach 2,5 Jahren.
  • Ordnungswidrigkeiten, die mit zwei Punkten sanktioniert werden – z.B. Missachtung der 0,5 Promille-Grenze oder eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 41 km/h bis zu 70 km/h (außerorts) – verfallen nach 5 Jahren.
  • Ordnungswidrigkeiten, die mit drei Punkten sanktioniert werden – z.B. Fahrerflucht oder Fahren mit mehr als 1,1 Promille- verfallen nach 10 Jahren.