Fahrerqualifizierungsnachweis

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird in Zukunft die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ersetzen.

Ab Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive den bisher im Führerschein eingetragenen Unionscode „95“. Der FQN weist somit eine bestehende (beschleunigte) Grundqualifikation nach. Die Beantragung des FQNs durch den/die Berufskraftfahrer/in erfolgt bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Diese beauftragt nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Bundesdruckerei mit der Produktion und Personalisierung des FQN.

Die bisher von Ihnen ausgestellten Teilnahmebescheinigungen in Papierform zur (beschleunigten) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung sollen ab Herbst 2021 in einem automatisierten Verfahren in das BQR eingetragen werden, sodass künftig auf die Papierbescheinigungen verzichtet werden kann. Genauso sollen nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung(en) zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation Einträge in das Register vorgenommen werden. Dies gilt auch für Quer- und Umsteigerprüfungen sowie für Prüfungen zum Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zu Fachkraft im Fahrbetrieb.

Verkehrsfachschule Reimertshofer: Fahrerqualifizierungsnachweis

So sieht er aus, der neue Fahrerqualifikationsnachweis (FQN), der (voraussichtlich) ab Mai 2021 sukzessive die Eintragung der SZ 95 im Führerschein ersetzen wird. Die Gebühr für die Eintragung der SZ 95 im Führerschein beträgt derzeit einheitlich 28,60 €.

Für den neuen FQN gibt es dagegen sechs verschiedene Gebühren. Differenziert wird u. a. nach „Prüfung eines Antrags“ und der „Ausstellung eines FQN“.15,80 € kostet die Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines FQN oder eines neuen FQN bei Änderung oder Beschädigung sowie Entscheidung über den Antrag.20,20 € kostet die Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen FQN bei Verlust oder Diebstahl sowie

Entscheidung über den Antrag.11,70 € kostet die Ausstellung eines FQN sowie die Zustellung des FQN im Direktversand innerhalb Deutschlands bzw. 12,80 €, wenn der Direktversand in ein EU-Mitgliedsstaat erfolgt. Wer es ganz eilig hat, zahlt 17,10 € für die Ausstellung eines FQN im Expressverfahren und die dazugehörige die Aushändigung bei der Führerscheinstelle. Sofern andere Ausbildungen (1x 7 UE für ADR-Basiskurs oder ADR-Auffrischung) und/oder 1x 7 UE für Tierschutztransportschulungen) angerechnet werden sollen, müssen noch einmal zusätzlich 7,00 € für die Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Entscheidung über den Antrag hinzugerechnet werden.(Quelle: XING Gruppe BKrFQG IHK-News 22.12.2020)