Fahrschulbetriebswirtschaft

Fahrschulbetriebswirtschaft: Verkehrsfachschule Reimertshofer

Nach §17 Fahrlehrergesetz wird eine Fahrschulerlaubnis nur erteilt, wenn der Bewerber um die Fahrschulerlaubnis unter anderem an einem 70 Unterrichtsstunden umfassenden Fahrschulbetriebswirtschaftskurs teilgenommen hat.

Dieser ist eine der Voraussetzungen, die ein Fahrlehrer für eine Selbständigkeit mit einer Fahrschule erfüllen muss. Der Lehrgang soll Sie als zukünftigen selbständigen Fahrschulinhaber auf Ihren Geschäftsalltag vorbereiten.

Sie erhalten Expertentipps und Hilfestellungen rund um das Thema Selbständigkeit mit einer Fahrschule.

Zu den Lehrgangsinhalten gehören:

  • Selbständigkeit – Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Fahrschule?
  • Standortwahl
  • Rechtsformen von Fahrschulen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Gemeinschaftsfahrschule (GbR) oder Einzelunternehmen?)
  • Fahrschulerlaubnis
  • Aufsichtsbehörden
  • Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten
  • Vertrags- , Arbeits- und Sozialrecht
  • Personalwesen
  • Buchführung und Bilanzierung, Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr
  • Kundenbetreuung/-gewinnung und Marketing
  • Versicherungen

Kommende Termine

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