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Umtausch/Umschreibung ausländischer Führerscheine

Umtausch/Umschreibung ausländischer Führerscheine

Ein ausländischer Führerschein mit Übersetzung berechtigt ab dem Datum, an dem Sie Ihren „ordentlichen Wohnsitz“ in Deutschland begründet haben, maximal ein halbes Jahr zum Führen eines Kraftfahrzeuges! Versäumen Sie diese Frist, machen Sie sich strafbar wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Die Voraussetzungen zur Benutzung ausländischer Führerscheine in Deutschland sind: ·

  • der Führerschein muss gültig sein
  • der Führerschein muss ordnungsgemäß erworben sein
  • man muss seinen Wohnsitz mindestens 185 Tage in Deutschland nachweisen können
  • etwaige Befristungen dürfen noch nicht abgelaufen sein.

Der Umfang der Fahrberechtigung entspricht dem des Ausstellerlandes. Die Umschreibung auf eine deutsche Fahrerlaubnis erfolgt immer durch die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes. Vor Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis müssen Sie, in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Die Kosten dafür richten sich nach den erforderlichen Fahrstunden. Ihre Fahrschule berät sie gerne.