Seminarleiterausbildung
![Verkehrsfachschule Reimertshofer](https://verkehrsschulen.de/wp-content/uploads/2020/11/schulung.jpg)
Wer Aufbauseminare für Fahranfänger und und Punkteauffällige durchführen möchte, muss dazu eine Erlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Seminarerlaubnis kann für Seminare nach § 2a (ASF) oder/und § 4 (FES) des Straßenverkehrsgesetzes erteilt werden.
Als Voraussetzungen muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen, innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschüler der Klassen A und B hauptberuflich theoretisch und praktisch unterrichtet haben und die Seminarleiterausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Auch der Inhaber einer Fahrschule benötigt die Seminarerlaubnis, wenn angestellte Fahrlehrer in seinem Auftrag Aufbauseminare durchführen sollen.
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