Seminarleiterfortbildung
Für Seminarleiter ASF und FES gibt es eine besondere Fortbildungspflicht, unabhängig von der allgemeinen Fortbildung nach § 53 FahrlG.
Für die Fortbildung der Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 53 FahrlG in der seit 01.01.2018 geltenden Fassung wurde folgende Regelung getroffen:
Alle Seminarleiter unterliegen ab diesem Datum dem neuen Fortbildungsrhythmus und müssen aller zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen.
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Kommende Termine
- Seminarleiterfortbildung ASF | 12.12.2024 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Seminarleiterfortbildung FES | 13.12.2024 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH