Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich überwiegend theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben; er muss ferner an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder an einer nach Landesrecht anerkannten Stelle, teilgenommen haben.

Ausbildungs­fah­rlehrer

19.02.2027 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
19.04.2027-23.04.2027 | Einweisung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
15.10.2027 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
26.11.2027 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig