Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich überwiegend theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben; er muss ferner an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder an einer nach Landesrecht anerkannten Stelle, teilgenommen haben.

Ausbildungs­fah­rlehrer

25.02.2026 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
20.04.2026-24.04.2026 | Einweisung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig
26.11.2026 | Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | Leipzig