Nach §17 Fahrlehrergesetz wird eine Fahrschulerlaubnis nur erteilt, wenn der Bewerber um die Fahrschulerlaubnis unter anderem an einem 70 Unterrichtsstunden umfassenden Fahrschulbetriebswirtschaftskurs teilgenommen hat.

Dieser ist eine der Voraussetzungen, die ein Fahrlehrer für eine Selbständigkeit mit einer Fahrschule erfüllen muss. Der Lehrgang soll Sie als zukünftigen selbständigen Fahrschulinhaber auf Ihren Geschäftsalltag vorbereiten.

Sie erhalten Expertentipps und Hilfestellungen rund um das Thema Selbständigkeit mit einer Fahrschule.

Fahr­schul­betriebs­wirt­schaft

21.05.2024-31.05.2024 | Fahr­schul­betriebs­wirt­schaft | Leipzig
01.07.2024-11.07.2024 | Fahr­schul­betriebs­wirt­schaft | Leipzig