Gem. § 15 FahrlGDV müssen mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Personen mindestens alle zwei Jahre an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen. Der Fortbildungslehrgang ist nach einem von der am Sitz des Ausbildungsträgers nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Rahmenlehrplan durchzuführen. Das Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle GmbH ist vom Landesverwaltungsamt Halle für die Durchführung dieser Fortbildungen zugelassen.

Fahrschulüberwachung

Diese Schulungen werden laufend angeboten, informieren Sie sich direkt per Mail oder telefonisch.