Wer Aufbauseminare für Fahranfänger und und Punkteauffälllige durchführen möchte, muss dazu eine Erlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Seminarerlaubnis kann für Seminare nach § 2a (ASF) oder/und § 4 (FES) des Straßenverkehrsgesetzes erteilt werden.

Als Voraussetzungen muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen, innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschüler der Klassen A und B hauptberuflich theoretisch und praktisch unterrichtet haben und die Seminarleiterausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Auch der Inhaber einer Fahrschule benötigt die Seminarerlaubnis, wenn angestellte Fahrlehrer in seinem Auftrag Aufbauseminare durchführen sollen.

Seminar­­leiter­­aus­­bildung

Diese Schulungen werden laufend angeboten, informieren Sie sich direkt per Mail oder telefonisch.