Geschäftsführer eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen, müssen ihre Eignung durch eine fachliche Prüfung nachweisen.
Geschäftsführer eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen, müssen ihre Eignung durch eine fachliche Prüfung nachweisen.