Ausbildungsfahrlehrer

Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei – überwiegend theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben. Er muss ferner an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder an einer nach Landesrecht anerkannten Stelle, teilgenommen haben.
Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 FahrlG und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen haben alle vier Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilzunehmen.
…
Kommende Termine
- Einweisung Ausbildungsfahrlehrer | 23.10.2023-27.10.2023 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | 13.11.2023 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | 07.12.2023 | Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer
Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer | 11.12.2023 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Einweisung Ausbildungsfahrlehrer | 22.04.2024-26.04.2024 | Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH