Seminarleiterausbildung

Verkehrsfachschule Reimertshofer

Wer Aufbauseminare für Fahranfänger und und Punkteauffällige durchführen möchte, muss dazu eine Erlaubnis besitzen. Diese wird auf Antrag erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Seminarerlaubnis kann für Seminare nach § 2a (ASF) oder/und § 4 (FES) des Straßenverkehrsgesetzes erteilt werden.

Als Voraussetzungen muss der Fahrlehrer die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE besitzen, innerhalb der letzten 5 Jahre 3 Jahre lang Fahrschüler der Klassen A und B hauptberuflich theoretisch und praktisch unterrichtet haben und die Seminarleiterausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Auch der Inhaber einer Fahrschule benötigt die Seminarerlaubnis, wenn angestellte Fahrlehrer in seinem Auftrag Aufbauseminare durchführen sollen.

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