Seminarleiterfortbildung

Verkehrsfachschule Reimertshofer

Für Seminarleiter ASF und FES gibt es eine besondere Fortbildungspflicht, unabhängig von der allgemeinen Fortbildung nach § 53 FahrlG.
Für die Fortbildung der Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 53 FahrlG in der seit 01.01.2018 geltenden Fassung wurde folgende Regelung getroffen:

Alle Seminarleiter unterliegen ab diesem Datum dem neuen Fortbildungsrhythmus und müssen aller zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen.

Kommende Termine