Verkehrsleiter/Güterkraftverkehrsunternehmer

Verkehrs­leiter Güter­verkehrs­unter­nehmen

Fachliche Eignung des Verkehrsleiters: 

Jedes Unternehmen muss für die Führung des Unternehmens mind. einen Verkehrsleiter benennen. Dieser Verkehrsleiter muss fachlich geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Führung von Güterkraftverkehrsunternehmen notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Die fachliche Eignung wird durch erfolgreiche Teilnahme an der „Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr“ festgestellt. 

Wir bereiten Sie darauf vor, rufen Sie uns an!

Ansprechpartner:
Herr Joachim Leuthold,
Tel. 0179 4187752
E-Mail: joachim.leuthold@verkehrsschulen.de