Weiterbildung zum Kraftfahrer

Beschleunigte Grundqualifikation/Berufskraftfahrerweiterbildung Module 1-5

Verkehrsfachschule Reimertshofer: Weiterbildung zum Kraftfahrer

Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr sind verpflichtet, eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation und Weiterbildung (35 Stunden in 5 Jahren) zu absolvieren.

Beide werden mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen. Diesen Eintrag nimmt in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde vor.

Fristen:

Die Pflicht zur Grundqualifikation wurde für Busfahrer ab dem 10.09.2008, für LKW-Fahrer ab dem 10.09.2009 wirksam. Die Weiterbildung gilt jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren.

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