Fahrlehrerfortbildung §53 ausgebucht

Datum | Zeit
22.04.2021-24.04.2021 | 00:00 Uhr

Veranstaltungsort Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer


Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.

Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.