Fahrlehrer A

Datum | Zeit
01.03.2021 | 7.30-16.30 Uhr

Veranstaltungsort Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle


Zielgruppe: Fahrlehrer A

Inhaber der Fahrlehrerlaubnis BE können ihr Betätigungsfeld erweitern, indem sie die Fahrlehrerlaubnis Klasse A erwerben.

Voraussetzungen:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Ausbildung zum Fahrlehrer BE
  • geistig, körperlich und persönlich geeignet (ärztliches und augenärztliches Zeugnis, Führungszeugnis)
  • Fahrerlaubnisklasse A
  • mindestens 2 Jahre Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2

Ausbildung zum Fahrlehrer:

  • Ausbildung an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und
  • bestandene Fahrlehrerprüfungen

Dauer und Durchführung:

Die Dauer der Ausbildung beträgt für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A einen Monat in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.

Inhalte der Ausbildung:

  • Verkehrsverhalten,
  • Recht,
  • Technik
  • Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden,
  • Erziehen und
  • Beurteilen.

Abschluss/Zertifikat/Prüfung:

Die Fahrlehrerprüfung gliedert sich in 2 Teile.

  • fahrpraktische Prüfung
  • Fachkundeprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil)

Bei der fahrpraktischen Prüfung muss der Fahrlehreranwärter zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug seiner beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse vorschriftsmäßig, sicher, gewandt und umweltschonend führen kann.

Im schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung muss der Fahrlehreranwärter innerhalb von 2,5 Stunden Aufgaben aus den einschlägigen Wissensgebieten in Aufsatzform bearbeiten.

Im mündlichen Teil der Fachkundeprüfung muss der Fahrlehreranwärter einer Prüfungskommission, in 30 Minuten sein Wissen unter Beweis stellen.