Fahrlehrerfortbildung §53 (AUSGEBUCHT)

Datum | Zeit
24.11.2022-26.11.2022 | 07:30-14:30 Uhr

Veranstaltungsort Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer


Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.

Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

 

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