Fahrlehrerfortbildung §53 (AUSGEBUCHT)
Datum | Zeit
24.11.2022-26.11.2022 | 07:30-14:30 Uhr
Veranstaltungsort Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer
Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

