Fahrlehrerfortbildung §53 – Ausgebucht
Datum | Zeit
16.11.2023-18.11.2023 | 08:00-15:00 Uhr
Veranstaltungsort Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer
Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

