Fahrlehrerfortbildung §53

Datum | Zeit
26.03.2025-28.03.2025 | 07:30-14:30 Uhr

Veranstaltungsort Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH


Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.

Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

 

Anmeldung und Datenschutz