Fahrlehrerfortbildung §53
Datum | Zeit
10.12.2025-12.12.2025 | 07:30-14:30 Uhr
Veranstaltungsort SVG Straßenverkehrsgenossenschaft
Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.
Hinweis: Der Schulungsort kann sich jederzeit ändern.

