Fahrlehrerfortbildung §53
Datum | Zeit
17.09.2025-19.09.2025 | 07:30-14:30 Uhr
Veranstaltungsort Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle
Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

