Fahrlehrerfortbildung §53
Datum | Zeit
23.03.2022-25.03.2022 | 07:30-14:30 Uhr
Veranstaltungsort Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

