Fahrlehrerfortbildung §53
Datum | Zeit
09.12.2020-11.12.2020 | 7.30-16.30 Uhr
Veranstaltungsort Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle
Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fahrlehrerfortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.
Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

