Fahrlehrerfortbildung §53

Datum | Zeit
12.12.2024-14.12.2024 | 08:00-15:00 Uhr

Veranstaltungsort Verkehrsfachschule Herne Reimertshofer


Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.

Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

 

Anmeldung und Datenschutz