Fahrlehrerfortbildung §53

Datum | Zeit
19.11.2025-21.11.2025 | 07:30-14:30 Uhr

Veranstaltungsort Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle


Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden.

Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

Anmeldung und Datenschutz