Fortbildung Ausbildungsfahrlehrer
Datum | Zeit
11.12.2020 | 7.30-16.30 Uhr
Veranstaltungsort Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH
Der Ausbildungsfahrlehrer muss innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B erwerben wollen, hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei – überwiegend theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben; er muss ferner an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder an einer nach Landesrecht anerkannten Stelle, teilgenommen haben.