Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre eine Fortbildung nachweisen. Wird zweimal gegen die Fortbildungspflicht verstoßen, kann die Fahrlehrerlaubnis widerrufen werden. Die Dauer der Fortbildung beträgt 3 Tage zu je 8 Stunden à 45 Minuten.

Fahr­lehrer­fort­bildung

13.12.2023-15.12.2023 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Leipzig
14.12.2023-16.12.2023 | Fahrlehrerfortbildung §53 – Ausgebucht | Herne
10.10.2024-12.10.2024 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Herne
14.11.2024-16.11.2024 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Herne
12.12.2024-14.12.2024 | Fahrlehrerfortbildung §53 | Herne