Seminarleiterfortbildung ASF

Datum | Zeit
15.04.2021 | 7.30-16.30 Uhr

Veranstaltungsort Verkehrsinstitut Reimertshofer Halle


Für Seminarleiter ASF und FES gibt es eine besondere Fortbildungspflicht, unabhängig von der allgemeinen Fortbildung nach § 53 FahrlG.
Für die Fortbildung der Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 53 FahrlG in der seit 01.01.2018 geltenden Fassung wurde folgende Regelung getroffen:

Alle Seminarleiter unterliegen ab diesem Datum dem neuen Fortbildungsrhythmus und müssen aller zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen.

Anmeldung Anmeldeformular_SemFobi_21_VRH