Seminarleiterfortbildung ASF

Datum | Zeit
07.12.2020 | 7.30-16.30 Uhr

Veranstaltungsort Ausbildungszentrum für Verkehrsberufe Leipzig GmbH


Für Seminarleiter ASF und FES gibt es eine besondere Fortbildungspflicht, unabhängig von der allgemeinen Fortbildung nach § 53 FahrlG. Für die Fortbildung der Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 53 FahrlG in der seit 01.01.2018 geltenden Fassung wurde folgende Regelung getroffen: Alle Seminarleiter unterliegen ab diesem Datum dem neuen Fortbildungsrhythmus und müssen aller zwei Jahre eine eintägige Fortbildung besuchen.

 

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