m Anschluss der Ausbildung und nach Erteilung der Anwärterbefugnis findet bei der Erstausbildung (Klasse BE) ein Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule statt. Dort soll der Fahrlehreranwärter unter Anleitung eines erfahrenen Ausbildungsfahrlehrers praktische Kenntnisse in der Unterrichtung und praktischen Ausbildung von Fahrschülern erlangen. Diese Phase endet mit den beiden Lehrproben, (Theorie- und Praxisunterricht).
Haben Sie diese Prüfungen bestanden, wird Ihnen die Fahrlehrerlaubnis erteilt und Sie dürfen als Fahrlehrer in jeder Fahrschule in Deutschland tätig werden.

