Die Dauer der Ausbildung zum Fahrlehrer richtet sich nach der Klasse, für die die Fahrlehrererlaubnis erworben werden soll.
- für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE mind. 12 Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule,
- für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A zusätzlich mind. 160 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte,
- für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE zusätzlich mind. 292 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.
Besitzt der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE, so verkürzt sich die Ausbildungsdauer 132 Unterrichteinheiten..
Das gleiche gilt, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE besitzt.

